Seit dem 01.01.2024 gelten für neu in Betrieb genommene steuerbare Verbrauchseinrichtungen (z. B. private Ladeeinrichtungen/Wallboxen, Wärmepumpen) besondere Regelungen. Der zuständige Netzbetreiber kann im Fall einer drohenden Überlastung des lokalen Stromnetzes die Leistungsaufnahme solcher Einrichtungen vorübergehend reduzieren. Dabei muss eine Mindestleistung von 4,2 kW zur Verfügung stehen. Der reguläre Haushaltsstrom ist davon nicht betroffen