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Hinweis zu § 14a EnWG (Wallboxen)

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen (z. B. Wallboxen)

Seit dem 01.01.2024 gelten für neu in Betrieb genommene steuerbare Verbrauchseinrichtungen (z. B. private Ladeeinrichtungen/Wallboxen, Wärmepumpen) besondere Regelungen. Der zuständige Netzbetreiber kann im Fall einer drohenden Überlastung des lokalen Stromnetzes die Leistungsaufnahme solcher Einrichtungen vorübergehend reduzieren. Dabei muss eine Mindestleistung von 4,2 kW zur Verfügung stehen. Der reguläre Haushaltsstrom ist davon nicht betroffen

    Was bedeutet das für Wallbox-Käufer

  • Eine Wallbox muss grundsätzlich so integriert werden können, dass eine netzorientierte Steuerung durch den Netzbetreiber technisch möglich ist.
  • Die konkrete Umsetzung (z. B. technische Anschlussbedingungen, Einbindung in Messkonzepte/Steuertechnik, ggf. Smart Meter Komponenten) richtet sich nach den Vorgaben des zuständigen Netzbetreibers.

Wichtiger Hinweis zur Installation

Unsere Produkte sind für den bestimmungsgemäßen Betrieb vorgesehen. Die fachgerechte Planung, der elektrische Anschluss sowie die Erfüllung der Vorgaben des Netzbetreibers und der jeweils gültigen Normen liegen in der Verantwortung des Betreibers bzw. der beauftragten Elektrofachkraft.

Netzentgeltreduzierung

Für steuerbare Verbrauchseinrichtungen sieht die Regulierung eine Netzentgeltreduzierung vor. Die Auswahlmöglichkeiten und die konkrete Ausgestaltung (z. B. pauschale oder prozentuale Reduzierung) erfolgen nach den Vorgaben der Bundesnetzagentur und werden durch den jeweiligen Netzbetreiber umgesetzt.

Fragen

Bei Fragen zur technischen Einbindung oder zur Abstimmung mit dem Netzbetreiber hilft unser Kundenservice: kundenservice@ekraft.shop
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